Verwaltungsrecht Erfurt
Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für alle Gesetze, die das Verhältnis des Staates in Form der Verwaltungsbehörden zum Bürger regeln.
Darüber hinaus jedoch finden sich im Verwaltungsrecht eine Vielzahl von Vorschriften, die sich mit dem Weg der Entscheidungsfindung der Verwaltung oder auch den verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidung befassen.
Im Verwaltungsrecht gilt grundsätzlich, dass die Verwaltung ohne Gesetz nicht in die Sphäre des Bürgers eingreifen darf (Vorbehalt des Gesetzes). Wenn sie in die Sphäre des Bürgers eingreift, darf die Verwaltung das geltende Recht nicht verletzen (Vorrang des Gesetzes).
Im Verwaltungsrecht ist zu unterscheiden zwischen
- dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das die Grundsätze des Verwaltungshandelns normiert und
- dem besonderen Verwaltungsrecht, das spezifische Regelungen für bestimmte Verwaltungszweige trifft (z. B. Baurecht, Polizeirecht).
Da das Verwaltungsrecht sich stark vom Zivilrecht unterscheidet, ist auch das Gerichtsverfahren anders gestaltet. Geregelt ist das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Ansprechpartner für Verwaltungsrecht in unserer Kanzlei in Erfurt ist:
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Rechtsanwältin Esther Krapf |