Zu Spätfolgen im Rahmen der Unfallversicherung

Tritt eine Erkrankung mehr als zehn Jahre nach dem letzten Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen auf, ist keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine berufsbedingte Ursache einer Erkrankung gegeben.


Vor dem Hintergrund dieser Überlegung wies das Bayerische Landessozialgericht die Klage eines Landwirtes ab, welcher über 30 Jahre mit giftigen Pestiziden gearbeitet hatte. Mehr als zehn Jahre nach dem letzten Umgang mit diesen Mitteln wurde bei ihm eine parkinson-ähnliche Krankheit diagnostiziert. Da er die Ursache in dem berufsbedingten Umgang mit den Giftstoffen sah, begehrte er Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zwar befürwortete das Gericht einen Zusammenhang zwischen dem Umgang mit Pestiziden und einer Parkinsonerkrankung, lehnte es bei dem verstrichenen Zeitraum jedoch ab, den erforderlichen Ursachenzusammenhang zu befürworten. Der Landwirt ging somit leer aus.
 
Landessozialgericht Bayern, Urteil LSG BY L 2 U 558 10 vom 06.11.2013
[bns]