Mitbetreiber von ''Kinox.to'' muss mehrere Jahre in Haft
Ein Mitbetreiber des Filmportals ''Kinox.
to'' ist unter anderem wegen mehreren tausend Verstößen gegen das Urheberrecht zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Vorab: Die Internetseite ''Kinox.to'' bezeichnet sich selbst als Nachfolgerin des 2011 abgeschalteten Filmportals ''Kino.to''. Nahezu identisch mit dem Vorgängerportal, können Nutzer von ''Kinox.to'' über das Portal auf verschiedene Sharehoster zugreifen, über welche auch aktuelle Kinofilme oftmals noch vor dem offiziellen Kinostart angeschaut werden können. In Deutschland stand ''Kinox.to'' im September 2015 auf Rang 27 der populärsten deutschen Websites, wobei die jährlichen Einnahmen der aktuell flüchtigen Seitenbetreiber auf mehrere Millionen Euro geschätzt werden.
Der Angeklagte im aktuellen Verfahren galt als ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals ''Kinox.to'' und war bereits bei ''Kino.to'' aktiv. Als das erste Portal aufflog besorgte er eine Sicherungskopie der Seite und generierte daraus den Klon ''Kinox.to''. Im Rahmen des Verfahrens legte der 29-jährige Angeklagte ein Geständnis ab.
Wegen diesem verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe wegen Computerbetruges und Urheberrechtsverletzungen.
Vorab: Die Internetseite ''Kinox.to'' bezeichnet sich selbst als Nachfolgerin des 2011 abgeschalteten Filmportals ''Kino.to''. Nahezu identisch mit dem Vorgängerportal, können Nutzer von ''Kinox.to'' über das Portal auf verschiedene Sharehoster zugreifen, über welche auch aktuelle Kinofilme oftmals noch vor dem offiziellen Kinostart angeschaut werden können. In Deutschland stand ''Kinox.to'' im September 2015 auf Rang 27 der populärsten deutschen Websites, wobei die jährlichen Einnahmen der aktuell flüchtigen Seitenbetreiber auf mehrere Millionen Euro geschätzt werden.
Der Angeklagte im aktuellen Verfahren galt als ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals ''Kinox.to'' und war bereits bei ''Kino.to'' aktiv. Als das erste Portal aufflog besorgte er eine Sicherungskopie der Seite und generierte daraus den Klon ''Kinox.to''. Im Rahmen des Verfahrens legte der 29-jährige Angeklagte ein Geständnis ab.
Wegen diesem verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe wegen Computerbetruges und Urheberrechtsverletzungen.
Landgericht Leipzig, Urteil LG L 11 KLs 390 Js 9 15 vom 14.12.2015
Normen: § 263a StGB, §§ 108a I, 106 I UrhG