Rentner müssen Einkommenssteuerklärung abgeben
Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Rechtslage müssen Rentner auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihnen in der Vergangenheit durch das Finanzamt erklärt wurde, dass sie hierzu nicht mehr verpflichtet sind.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war dem betroffenen Rentnerpaar im Jahr 2000 von Seiten des Finanzamtes mitgeteilt worden, dass es künftig keine Steuererklärung mehr abgeben müsste. Im Jahr 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft, welches eine entsprechende Verpflichtung grundsätzlich auch bei Rentnern vorsieht. Auf dieses Gesetz stützte sich das Finanzamt, als es für das Jahr 2010 die Abgabe einer entsprechenden Erklärung von dem Paar forderte.
Diese Forderung wertete auch das Gericht als rechtmäßig, da sich das Paar nur bei einer unveränderten Sach- und Rechtslage auf die Erklärung des Finanzamtes aus dem Jahr 2000 stützen durfte. Mit dem neuen Gesetz im Jahr 2005 war diese Erklärung hinfällig, so dass das Paar der Aufforderung des Finanzamtes zur Abgabe einer Steuererklärung hätte nachkommen müssen.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil FG RP 4 V 1522 13 vom 24.07.2013
Normen: AltEinkG