Ausbildungsinhalte
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt
- wie man Büromaschinen und Organisations- sowie Kommunikationsmittel richtig handhabt;
- wie man Mandanten betreut,
- d. h. Besprechungstermine mit ihnen vereinbart und diese vorbereitet,
- man Besucher empfängt und
- Telefongespräche führt;
- wie man häufig wiederkehrende Vorgänge bearbeitet
- d. h. Fristen, Honorarforderungen und Gebühren berechnet oder
- einfache Schriftsätze, Vertragsentwürfe etc. fertigt.
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise
- wie ein Rechtsanwaltsbüro organisiert ist;
- wie Gerichte aufgebaut sind;
- wie Termine und Fristen kontrolliert und überwacht werden;
- wie der Schriftverkehr zu führen ist.
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u. a.
- die Regelungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und des HGB (Handelsgesetzbuch) sowie Regelungen weiterer gesetzlicher Vorschriften, die bei der Tätigkeit des Rechtsanwalts vorkommen;
- Regelungen der Zivil- und der Strafprozessordnung (ZPO, StPO);
- wie einfache Klageschriften, Anträge, Einsprüche oder Beschwerden entworfen werden;
- was man beim Erstellen von Vergütungs- und Kostenrechnungen beachten muss;
- welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Mahnverfahren anfallen und
- welche Tätigkeiten im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren anfallen
vermittelt.
Während des 3. Ausbildungsjahres vertiefen die Auszubildenden ihre erworbenen Kenntnisse und arbeiten zunehmend selbstständig.