Pressestimmen 2013
Gefährlichster Verbrecher Thüringens in Nervenklinik
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mandanten Geiselnahme und Totschlag vor. Aufgrund eines medizinischen Gutachtens sah das Gericht von einer Haftstrafe ab. Stattdessen ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt an. Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Der Psychiater hatte dem Mandanten eine „drogeninduzierte Psychose“ bescheinigt und ihn wegen dieser im Zeitpunkt der tödlichen Messerattacke für schuldunfähig erklärt.
- Geiselnehmer muss in die Psychiatrie (TA vom 19.07.2013)
- Prozessauftakt für mutmaßlichen Totschläger (Die Hallos vom 08.06.2013, Teil 1)
- Prozessauftakt für mutmaßlichen Totschläger (Die Hallos vom 08.06.2013, Teil 2)
- Suhler Geiselnehmer schweigt vor Gericht (TA vom 06.06.2013)
- Geiselnehmer aus Suhl ist vielleicht schuldunfähig (TA vom 25.04.2013)