31.03.2014

Youtube-Video mildert Strafe

In einer Entscheidung des Amtsgerichtes Erfurt vom 30.11.2010 wurde ein 49-jähriger wegen Fahrraddiebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Erfurt berücksichtigte bei der Bemessung der Strafe es als mildernd, dass die Tat gefilmt und das Video auf Youtube veröffentlicht wurde. Die „Prangerwirkung“ des Videos und der darauf basierende Medienbericht hatten dem Mann bereits stark zugesetzt begründete die zuständige Richterin die von ihr berücksichtigte Milderung. Im vorliegenden Sachverhalt hatte der Mann im August ein Rad gestohlen, er wurde dabei von der Videokamera eines Computerladens gefilmt. Der Ladenbesitzer lud das Video auf die Videoplattform „Youtube“. Dort wurde es mehrere tausendfach angeschaut, unter anderem von der 15-jährigen Tochter des Mannes.
In der Regel schadet das „Filmen lassen“ bei Tatbegehung aber mehr als es nutzt.